Wer sein Haus energetisch sanieren möchte, steht oft vor einem echten Förder-Dschungel. Neue Fördersätze, geänderte Bedingungen und strikte Fristen können schnell für Verwirrung sorgen. Wer die aktuellen Spielregeln der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) jedoch kennt, kann sich zehntausende Euro vom Staat sichern.
Wärmepumpen und Heizungstausch (KfW)
Die Förderung für den Tausch einer alten fossilen Heizung gegen eine klimafreundliche Alternative (wie die Wärmepumpe) läuft über die KfW-Bank. Die maximale Förderquote liegt hier bei beeindruckenden 70 %. Diese setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen:
- Grundförderung: 30 % für den Einbau einer neuen, förderfähigen Heizung.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % für den frühzeitigen Austausch alter, funktionstüchtiger Öl-, Kohle- oder alter Gasheizungen.
- Einkommensbonus: 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro im Jahr.
Wichtig: Auch wenn Sie rechnerisch auf über 70 % kommen, ist die Förderung bei maximal 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.
Maßnahmen an der Gebäudehülle (BAFA)
Wenn es um die Dämmung von Dächern, Fassaden oder den Austausch von alten Fenstern geht, ist weiterhin das BAFA zuständig. Hier gilt ein regulärer Fördersatz von 15 %.
Ein entscheidender Hebel ist hier der iSFP-Bonus: Liegt ein Individueller Sanierungsfahrplan vor, erhöht sich die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle automatisch auf 20 %.
Die wichtigste Regel vor dem Start
Ein Fehler kostet Bauherren immer wieder die gesamte staatliche Unterstützung: Der Antrag auf Förderung muss zwingend gestellt werden, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Handwerker unterschreiben! Die einzige Ausnahme bilden Verträge, die eine explizite aufschiebende oder auflösende Bedingung bezüglich der Förderzusage enthalten.
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, übernehmen wir als zertifizierte Energieberater die Erstellung der notwendigen Nachweise (TPB / BzA) und lotsen Sie sicher durch den Antragsprozess.