EWärmeG Nachweis
Rechtssicher, schnell und unkompliziert das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg erfüllen.
EWärmeG Nachweis gefällig? Für Eigentümer von Wohngebäuden in Baden-Württemberg ist dieser bei einer Heizungsmodernisierung gesetzlich verpflichtend. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) schreibt vor, dass bei neuen Heizsystemen mindestens 15 % der Wärme aus regenerativen Quellen stammen müssen. Wir helfen Ihnen, diese Nachweise unkompliziert, rechtssicher und zum Festpreis zu erbringen.
EWärmeG konform
100 % rechtssicher
BAFA Energieberater
Offiziell dena-gelistet
Schnelle Bearbeitung
Ohne lange Wartezeiten
Erfolgsgarantie
Garantiert anerkannt
Was ist das EWärmeG?
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg verpflichtet Eigentümer von Wohngebäuden, bei wesentlichen Heizungsmodernisierungen oder Neuinstallationen den Anteil erneuerbarer Energien offiziell über die zuständigen Nachweisformulare nachzuweisen. Mindestens 15 % der eingesetzten Heizenergie müssen aus regenerativen Quellen stammen.
Gerade in älteren Gebäuden kann es notwendig sein, zusätzliche Maßnahmen an der Anlagentechnik oder bei der Dämmung vorzunehmen, um diese Vorgabe zu erfüllen. Viele Hausbesitzer, die auf Gasheizungen gesetzt haben, stehen vor der Herausforderung, ihre Anlagen anzupassen. Die Komplexität der Rechtsvorschriften führt oft zu Verwirrung.
Die Lösung: Wir bieten Ihnen über unsere professionelle Fördergeld-Beantragung maßgeschneiderte Strategien, um die gesetzlichen Vorgaben effizient zu erfüllen und gleichzeitig unnötige Investitionen zu vermeiden.
Wie komme ich auf die geforderten 15 % erneuerbare Energien?
Seit der Überarbeitung des Gesetzes reicht klassisches Biogas allein oft nicht mehr aus, da viele Tarife maximal 10 % der Richtlinien abdecken. Ein Biogasmischprodukt muss daher häufig mit anderen Optionen kombiniert werden. Einen schnellen Überblick dazu liefert Ihnen die offizielle Übersicht der Erfüllungsoptionen des EWärmeG (PDF).
Der clevere Experten-Tipp: Die fehlenden 5 % lassen sich ideal über einen Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) abdecken. Der iSFP bietet nicht nur eine ausführliche energetische Beratung und zeigt konkrete Einsparpotenziale auf, sondern wird vom Gesetzgeber als 5%ige Teilerfüllung anerkannt! Wer stattdessen nur auf Biogas setzt, läuft Gefahr, die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig zu erfüllen.
Weitere Möglichkeiten zur Erfüllung
Viele Hausbesitzer sind durch Diskussionen über mögliche Gasheizungsverbote verunsichert. Bestehende Heizungen dürfen bleiben, aber bei Modernisierungen greift die 15%-Regel. Um dies zu erreichen, können verschiedene Technologien eingesetzt werden:
- Solarthermie: Sie wandelt Sonnenstrahlen effizient in Wärme für Warmwasser und Heizung um.
- Photovoltaik & Wärmepumpen
- Holzzentralheizungen & Einzelraumfeuerungen
- Baulicher Wärmeschutz: Dämmung von Dach, Außenwänden und Kellerdecke.
Jedes Gebäude hat individuelle Anforderungen. Daher ist eine sorgfältige Auswahl der passenden Lösung wichtig, um die gesetzlichen Vorgaben vollständig zu erfüllen. Unabhängige und kostenlose Basisberatungen bietet zudem die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Vorteile unserer Beratung für Ihren EWärmeG Nachweis
- Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben sicher und vermeiden hohe Bußgelder.
- Sie reduzieren Ihre Betriebskosten durch den Einsatz nachhaltiger Technologien.
- Sie steigern den Wert Ihrer Immobilie mit modernen, energieeffizienten Systemen.
- Sie tragen aktiv zum Klimaschutz bei und verbessern die Umweltbilanz.
- Sie erhalten maßgeschneiderte, herstellerunabhängige Lösungen, die zu Ihrem Budget passen.
Haben Sie Fragen zum EWärmeG Nachweis?
Wir unterstützen Sie bei der detaillierten Analyse und übernehmen für Sie die offizielle Dokumentation für die Baurechtsbehörde einschließlich aller notwendigen Bestätigungen für KfW & BAFA. Sollten Sie für Ihr Gebäude zusätzlich einen rechtssicheren Energieausweis benötigen, erstellen wir diesen gerne direkt mit.
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