Förderung beantragen für BAFA & KfW
Maximale staatliche Unterstützung für Ihr Sanierungsprojekt – ganz ohne bürokratischen Aufwand.
Erfahrener Energieberater
Zertifiziertes Fachwissen
Hohe Erfolgschancen
Maximale Förderung sichern
Antragsformulierung
Lückenlose Vorbereitung
Komplette Antragstellung
Wir übernehmen die Abwicklung
Staatliche Förderung effizient nutzen
Die Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen ist oft komplex, aber extrem lukrativ. Die professionelle Beantragung Ihrer Fördermittel durch mich als erfahrenen Energieberater ermöglicht Ihnen eine optimale und stressfreie Nutzung staatlicher Zuschüsse für Ihre Projekte.
Als zertifizierter Experte für Wohngebäude verfüge ich über das nötige Fachwissen, um genau die Förderprogramme zu identifizieren, die für Ihr spezifisches Vorhaben ideal geeignet sind. Ich unterstütze Sie bei der gezielten Fördergeld-Beantragung, indem ich alle erforderlichen Dokumente rechtssicher erstelle und den gesamten Prozess für Sie koordiniere. Details zu den Richtlinien finden Sie direkt auf den offiziellen Seiten des BAFA zur Sanierung von Wohngebäuden.
Ihr Vorteil: Dies minimiert Ihren bürokratischen Aufwand drastisch, schützt vor Formfehlern und erhöht die Erfolgsaussichten bei der Bewilligung der Fördermittel auf ein Maximum.
BAFA & KfW Förderung im Überblick (BEG EM)
Welche Maßnahmen werden aktuell mit welchen Sätzen bezuschusst? Hier finden Sie die wichtigsten Förderquoten für Einzelmaßnahmen. Zugelassene Anlagen für die Heizungstechnik können direkt im BAFA-Wärmeerzeuger-Portal (WEP) eingesehen werden:
Wärmepumpe
Solarthermie
Biomasseheizung
Fassadendämmung
Dachdämmung
Fenstertausch
Dämmung der Kellerdecke
Dämmung der Geschossdecke
Sonnenschutz Fenster
Praxis-Tipp: Testen Sie vorab unseren interaktiven Sanierungsrechner – dieser kalkuliert Ihre individuelle Förderung in nur 2 Minuten inklusive aller Boni und Deckel.
Ablauf der Beantragung Ihrer Förderung
Damit Ihre Fördermittel nicht gefährdet werden, müssen zwingend bestimmte rechtliche Vorgaben und Reihenfolgen eingehalten werden. Allgemeine Hinweise stellt das Bundesamt in den Informationen für Antragstellende bereit:
- Kein Vorhabenbeginn vor Antragstellung: Bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Handwerker unterschreiben, muss der Antrag zwingend im BAFA-Antragsportal gestellt sein! (Einzige Ausnahme: Verträge mit auflösenden / aufschiebenden Bedingungen).
- Technische Projektbeschreibung (TPB) & BzA: Für Maßnahmen an der Gebäudehülle muss vorab eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt werden. Für Heizungsprojekte erstelle ich die KfW-Bestätigung zum Antrag (BzA). Diese offiziellen rechtssicheren Bestätigungen für KfW & BAFA erstelle ich als Ihr gelisteter Energieeffizienz-Experte (EEE) komplett für Sie.
- Technischer Verwendungsnachweis (TPN) & BnD: Nach erfolgreichem Abschluss der Sanierung reiche ich den Technischen Projektnachweis (TPN) beim BAFA ein oder erstelle die KfW-Bestätigung nach Durchführung (BnD), damit Ihr Geld ausgezahlt wird.
50 % Förderung auf meine Beratungsleistungen
Ein entscheidender finanzieller Vorteil für Sie: Da die Antragstellung und Baubegleitung die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten erfordert, werden meine Leistungen über die BAFA-Fachplanung und Baubegleitung staatlich bezuschusst!
Dies gilt im Zusammenhang mit der Förderung folgender Einzelmaßnahmen (BEG EM):
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Fenster, Dämmung)
- Anlagentechnik (außer Heizung, z. B. Lüftungsanlagen)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (nur bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes)
- Heizungsoptimierung
Ihre Förderung im Detail:
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben für meine Baubegleitungs- und Planungsleistungen. Die maximalen förderfähigen Ausgaben orientieren sich an den offiziellen Vorgaben der KfW und des BAFA:
Zusätzlicher Förder-Tipp: Wenn Sie diese Sanierungsmaßnahmen mit einem Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kombinieren, sichern Sie sich dauerhaft weitere 5 % Extra-Zuschuss auf die Umsetzung.
Die gesetzliche Grundlage für diese energetischen Anforderungen stellt das aktuelle Gebäudeenergiegesetz dar (einsehbar im GEG 2024 Gesetzestext). Unabhängige Basisinformationen erhalten Sie zudem über die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Kosten für die Beantragung Ihrer Förderung
In den meisten Fällen berechnen sich die Kosten für die Beantragung fair und transparent prozentual anhand Ihrer Investitionssumme:
| Kundengruppe | Berechnungsgrundlage | Ihr Eigenanteil* (Mindestbetrag) |
|---|---|---|
| Privatkunden | 2,3 % der förderfähigen Brutto-Investitionskosten |
350,00 € netto 175,00 € netto* |
| Gewerbekunden | 2,5 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten |
490,00 € netto 245,00 € netto* |
* Bitte beachten Sie: Die hervorgehobenen Preise entsprechen Ihrem finalen Eigenanteil, nachdem Sie 50 % der Kosten über die BAFA zurückerhalten haben. Meine offizielle Listung als zertifizierter Experte können Sie jederzeit auf der Seite der Deutschen Energie-Agentur (dena Expertenliste) überprüfen. Sollten Sie im Zuge Ihres Bauprojekts oder für behördliche Zwecke zusätzlich einen rechtskonformen Energieausweis benötigen, erstelle ich diesen gerne unkompliziert mit.
Häufige Fragen zur Förderung (FAQ)
Die wichtigsten Antworten rund um BAFA-Förderung, KfW-Zuschüsse und den iSFP-Bonus auf einen Blick:
Ja, aber nur für unterschiedliche Maßnahmen! Sie können z.B. im selben Jahr die Dachdämmung beim BAFA beantragen (Jahresdeckel 60.000 € mit iSFP) und parallel den Heizungstausch bei der KfW (Programm 458, einmaliger Deckel 30.000 € für 1. WE). Für dieselbe Maßnahme ist keine Doppelförderung möglich.
Dieser 20%-Bonus (bis Ende 2028) wird beim vorzeitigen Tausch einer mindestens 20 Jahre alten fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher) gegen eine erneuerbare Heizung gewährt. Ab 2029 sinkt der Bonus schrittweise. Wichtig: Der Bonus wird nur für selbstgenutzte Wohneinheiten gewährt!
Ganz wichtig: Der Antrag muss VOR Vergabe der Maßnahmen und VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden! Ausnahme: Planungs- und Beratungsleistungen (z.B. Energieberatung, iSFP) können bereits vor Antragstellung in Anspruch genommen werden.
Der BAFA-Jahresdeckel gilt pro Kalenderjahr. Planen Sie z.B. für 120.000 € Dach- und Fassadendämmung, aber Ihr Jahresdeckel liegt nur bei 60.000 € (mit iSFP)? Dann führen Sie in Jahr 1 das Dach und in Jahr 2 die Fassade aus – so erhalten Sie für beide Maßnahmen die volle Förderung!
Die Basisförderung beträgt 30%. Durch Kombination der Boni ist eine maximale Förderung von 70% der förderfähigen Kosten möglich: 30% Basis + 20% Klimageschwindigkeits-Bonus + 30% Einkommens-Bonus (≤ 40.000 € Jahreseinkommen) + 5% Effizienz-Bonus (nat. Kältemittel / Erdwärme), gedeckelt auf 70% gesamt.
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