Caesar Consulting

Antrag für BAFA / KfW

Förderung beantragen für BAFA & KfW

Maximale staatliche Unterstützung für Ihr Sanierungsprojekt – ganz ohne bürokratischen Aufwand.

Erfahrener Energieberater

Zertifiziertes Fachwissen

Hohe Erfolgschancen

Maximale Förderung sichern

Antragsformulierung

Lückenlose Vorbereitung

Komplette Antragstellung

Wir übernehmen die Abwicklung

Ihr Eigenanteil ab
350 €
175netto*
nach 50 % BAFA-Förderung
für Privatkunden

Staatliche Förderung effizient nutzen

Die Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen ist oft komplex, aber extrem lukrativ. Die professionelle Beantragung Ihrer Fördermittel durch mich als erfahrenen Energieberater ermöglicht Ihnen eine optimale und stressfreie Nutzung staatlicher Zuschüsse für Ihre Projekte.

Als zertifizierter Experte für Wohngebäude verfüge ich über das nötige Fachwissen, um genau die Förderprogramme zu identifizieren, die für Ihr spezifisches Vorhaben ideal geeignet sind. Ich unterstütze Sie bei der gezielten Fördergeld-Beantragung, indem ich alle erforderlichen Dokumente rechtssicher erstelle und den gesamten Prozess für Sie koordiniere. Details zu den Richtlinien finden Sie direkt auf den offiziellen Seiten des BAFA zur Sanierung von Wohngebäuden.

Ihr Vorteil: Dies minimiert Ihren bürokratischen Aufwand drastisch, schützt vor Formfehlern und erhöht die Erfolgsaussichten bei der Bewilligung der Fördermittel auf ein Maximum.

BAFA & KfW Förderung im Überblick (BEG EM)

Welche Maßnahmen werden aktuell mit welchen Sätzen bezuschusst? Hier finden Sie die wichtigsten Förderquoten für Einzelmaßnahmen. Zugelassene Anlagen für die Heizungstechnik können direkt im BAFA-Wärmeerzeuger-Portal (WEP) eingesehen werden:

Wärmepumpe

bis 70 % Förderung

Solarthermie

bis 70 % Förderung

Biomasseheizung

bis 70 % Förderung

Fassadendämmung

bis 20 % Förderung

Dachdämmung

bis 20 % Förderung

Fenstertausch

bis 20 % Förderung

Dämmung der Kellerdecke

bis 20 % Förderung

Dämmung der Geschossdecke

bis 20 % Förderung

Sonnenschutz Fenster

bis 20 % Förderung

Praxis-Tipp: Testen Sie vorab unseren interaktiven Sanierungsrechner – dieser kalkuliert Ihre individuelle Förderung in nur 2 Minuten inklusive aller Boni und Deckel.

Ablauf der Beantragung Ihrer Förderung

Damit Ihre Fördermittel nicht gefährdet werden, müssen zwingend bestimmte rechtliche Vorgaben und Reihenfolgen eingehalten werden. Allgemeine Hinweise stellt das Bundesamt in den Informationen für Antragstellende bereit:

50 % Förderung auf meine Beratungsleistungen

Ein entscheidender finanzieller Vorteil für Sie: Da die Antragstellung und Baubegleitung die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten erfordert, werden meine Leistungen über die BAFA-Fachplanung und Baubegleitung staatlich bezuschusst!

Dies gilt im Zusammenhang mit der Förderung folgender Einzelmaßnahmen (BEG EM):

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Fenster, Dämmung)
  • Anlagentechnik (außer Heizung, z. B. Lüftungsanlagen)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (nur bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes)
  • Heizungsoptimierung

Ihre Förderung im Detail:

Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben für meine Baubegleitungs- und Planungsleistungen. Die maximalen förderfähigen Ausgaben orientieren sich an den offiziellen Vorgaben der KfW und des BAFA:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: Gedeckelt auf 5.000 Euro (Details siehe KfW-Programme für Privatpersonen im Bestand sowie im Neubau).
  • Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE): 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 20.000 Euro (Details siehe gewerbliche KfW-Programme im Bestand sowie im Neubau).

Zusätzlicher Förder-Tipp: Wenn Sie diese Sanierungsmaßnahmen mit einem Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kombinieren, sichern Sie sich dauerhaft weitere 5 % Extra-Zuschuss auf die Umsetzung.

Die gesetzliche Grundlage für diese energetischen Anforderungen stellt das aktuelle Gebäudeenergiegesetz dar (einsehbar im GEG 2024 Gesetzestext). Unabhängige Basisinformationen erhalten Sie zudem über die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Kosten für die Beantragung Ihrer Förderung

In den meisten Fällen berechnen sich die Kosten für die Beantragung fair und transparent prozentual anhand Ihrer Investitionssumme:

Kundengruppe Berechnungsgrundlage Ihr Eigenanteil* (Mindestbetrag)
Privatkunden 2,3 % der förderfähigen Brutto-Investitionskosten 350,00 € netto
175,00 € netto*
Gewerbekunden 2,5 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten 490,00 € netto
245,00 € netto*

* Bitte beachten Sie: Die hervorgehobenen Preise entsprechen Ihrem finalen Eigenanteil, nachdem Sie 50 % der Kosten über die BAFA zurückerhalten haben. Meine offizielle Listung als zertifizierter Experte können Sie jederzeit auf der Seite der Deutschen Energie-Agentur (dena Expertenliste) überprüfen. Sollten Sie im Zuge Ihres Bauprojekts oder für behördliche Zwecke zusätzlich einen rechtskonformen Energieausweis benötigen, erstelle ich diesen gerne unkompliziert mit.

Häufige Fragen zur Förderung (FAQ)

Die wichtigsten Antworten rund um BAFA-Förderung, KfW-Zuschüsse und den iSFP-Bonus auf einen Blick:

Kann ich BAFA- und KfW-Förderung kombinieren?

Ja, aber nur für unterschiedliche Maßnahmen! Sie können z.B. im selben Jahr die Dachdämmung beim BAFA beantragen (Jahresdeckel 60.000 € mit iSFP) und parallel den Heizungstausch bei der KfW (Programm 458, einmaliger Deckel 30.000 € für 1. WE). Für dieselbe Maßnahme ist keine Doppelförderung möglich.

Was ist der Klimageschwindigkeits-Bonus bei der Förderung?

Dieser 20%-Bonus (bis Ende 2028) wird beim vorzeitigen Tausch einer mindestens 20 Jahre alten fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher) gegen eine erneuerbare Heizung gewährt. Ab 2029 sinkt der Bonus schrittweise. Wichtig: Der Bonus wird nur für selbstgenutzte Wohneinheiten gewährt!

Wann muss ich den Förderantrag stellen?

Ganz wichtig: Der Antrag muss VOR Vergabe der Maßnahmen und VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden! Ausnahme: Planungs- und Beratungsleistungen (z.B. Energieberatung, iSFP) können bereits vor Antragstellung in Anspruch genommen werden.

Was bedeutet "zeitliche Streckung" der Maßnahmen?

Der BAFA-Jahresdeckel gilt pro Kalenderjahr. Planen Sie z.B. für 120.000 € Dach- und Fassadendämmung, aber Ihr Jahresdeckel liegt nur bei 60.000 € (mit iSFP)? Dann führen Sie in Jahr 1 das Dach und in Jahr 2 die Fassade aus – so erhalten Sie für beide Maßnahmen die volle Förderung!

Wie hoch ist die maximale Förderquote bei der Heizung?

Die Basisförderung beträgt 30%. Durch Kombination der Boni ist eine maximale Förderung von 70% der förderfähigen Kosten möglich: 30% Basis + 20% Klimageschwindigkeits-Bonus + 30% Einkommens-Bonus (≤ 40.000 € Jahreseinkommen) + 5% Effizienz-Bonus (nat. Kältemittel / Erdwärme), gedeckelt auf 70% gesamt.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Förderung?

Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch klären, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben bereitstehen und wie wir diese gemeinsam sichern.

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