Caesar Consulting

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG): Erfüllungsoptionen clever umsetzen.

Das EWärmeG erfüllen müssen in Baden-Württemberg alle Eigentümer von Bestandsgebäuden, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und ihre Heizungsanlage austauschen. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verlangt dann, dass mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Doch keine Sorge: Das Gesetz bietet zahlreiche Erfüllungsoptionen, clevere Kombinationsmöglichkeiten und in bestimmten Fällen sogar Befreiungen. Als zertifizierter Energieberater zeige ich Ihnen, wie Sie das EWärmeG erfüllen – wirtschaftlich sinnvoll, technisch machbar und mit maximaler Förderung.

Moderne Wärmepumpe als Option um das EWärmeG erfüllen zu können

Moderne Wärmepumpe als Option um das EWärmeG erfüllen zu können.

Was regelt das EWärmeG in Baden-Württemberg?

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist eine rein baden-württembergische Landesregelung, die parallel zum bundesweiten Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor zu erhöhen und die CO₂-Emissionen nachhaltig zu senken. Während das GEG bundesweit für Neubauten eine 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien vorsieht, greift das EWärmeG erfüllen bereits im Bestand – und zwar immer dann, wenn eine Heizungsanlage komplett ausgetauscht wird.

Die 15-Prozent-Regel gilt seit der Novelle vom 1. Juli 2015 und betrifft sowohl Wohngebäude als auch gemischt genutzte Gebäude. Nach dem Austausch der Heizung haben Eigentümer 18 Monate Zeit, den Nachweis gegenüber der unteren Baurechtsbehörde zu erbringen. Die offiziellen Nachweisformulare stellt das Umweltministerium Baden-Württemberg zum Download bereit.

Warum die 15-Prozent-Regel wichtig ist

Der Gebäudesektor ist für rund 30 Prozent der CO₂-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Baden-Württemberg hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt und möchte bis 2040 klimaneutral werden. Das EWärmeG ist ein zentrales Instrument, um die Abkehr von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas zu beschleunigen. Wer heute das EWärmeG erfüllen muss, investiert gleichzeitig in die Zukunftsfähigkeit seiner Immobilie und in sinkende Betriebskosten.

Wer muss das EWärmeG erfüllen?

Die Pflicht zum EWärmeG erfüllen greift nicht bei jedem Heizungstausch. Entscheidend sind das Baujahr des Gebäudes und der Umfang der Maßnahme:

Betroffene Gebäude

  • Bestandsgebäude vor dem 1. Januar 2009: Hier gilt die 15-Prozent-Pflicht uneingeschränkt beim kompletten Heizungsaustausch.
  • Wohngebäude: Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser.
  • Gemischt genutzte Gebäude: Sofern der Wohnanteil überwiegt.
  • Nichtwohngebäude: Hier gelten abweichende Regelungen mit 10 Prozent Pflichtanteil.

Nicht betroffen sind

  • Gebäude ab Baujahr 2009: Diese unterlagen bereits den strengeren Regelungen des früheren EWärmeG 2008 bzw. dem GEG.
  • Reparaturen: Wird die Heizung lediglich repariert und nicht ausgetauscht, entfällt die Pflicht.
  • Einzelne Komponenten: Der Austausch einzelner Teile (z. B. nur der Brenner) löst die Pflicht in der Regel nicht aus.
  • Übergangsweise unzumutbare Härtefälle: Hier kann eine Befreiung beantragt werden.
Haus prüfen lassen, um EWärmeG Nachweis zu erstellen.
EWärmeG Nachweis

So können Sie das EWärmeG erfüllen: Alle Optionen im Überblick

Das Gesetz ist flexibel: Es gibt weit mehr Wege, das EWärmeG erfüllen zu können, als nur eine neue Heizung mit Solarthermie zu kombinieren. Die Übersicht der Erfüllungsoptionen des Umweltministeriums listet sämtliche anerkannten Varianten auf. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen.

Erfüllung durch erneuerbare Energien

OptionErfüllungsgradTypische Kosten
Solarthermiebis zu 100 % (bei bestimmter Kollektorfläche)10.000 – 15.000 €
Wärmepumpe100 %25.000 – 40.000 €
Biomasseheizung (Holzpellets, Hackschnitzel)100 %16.000 – 30.000 €
Biogas / Biomethan (mindestens 10 % Biogasanteil)2/3 (66,7%)geringe Zusatzkosten
Bioöl2/3 (66,7%)geringe Zusatzkosten
Photovoltaik (in Kombination)bis zu 100 %12.000 – 22.000 €
Anschluss an Wärmenetz100 %10.000 – 18.000 €

Erfüllung durch Ersatzmaßnahmen

Wer keine erneuerbaren Energien einsetzen kann oder möchte, kann das EWärmeG erfüllen, indem er den Wärmebedarf des Gebäudes senkt:

ErsatzmaßnahmeErfüllungsgradTypische Kosten
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)5 % (muss kombiniert werden)1.200 – 1.700 € nach Förderung
Dachdämmung10 – 15 % (je nach Umfang)10.000 – 30.000 €
Fassadendämmungbis zu 15 %30.000 – 60.000 €
Kellerdeckendämmung5 – 10 %2.000 – 5.000 €
Gesamte Gebäudehülle dämmen15 % und mehrvariabel

Wichtig: Viele Optionen lassen sich kombinieren. So können Sie beispielsweise den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) mit einer kleinen Solarthermie-Anlage oder einer Dämmmaßnahme koppeln, um das EWärmeG erfüllen zu können.

Der clevere Weg: iSFP als Joker beim EWärmeG erfüllen

Ein besonders eleganter Trick, um das EWärmeG erfüllen zu können, ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser wird von einem zertifizierten Energieberater erstellt und bringt Ihnen gleich drei Vorteile auf einmal:

  1. 5 % Erfüllung der EWärmeG-Pflicht – sofort und ohne bauliche Maßnahmen
  2. Zusätzlicher 5-%-iSFP-Bonus auf alle künftigen BEG-Fördermaßnahmen
  3. Verdopplung des BAFA-Jahresdeckels von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit

Die restlichen 10 Prozent der EWärmeG-Pflicht decken Sie dann über eine kleinere, kostengünstige Maßnahme ab – etwa eine kompakte Solarthermie-Anlage, eine Kellerdeckendämmung oder den Einsatz von Biogas. In vielen Fällen ist das die wirtschaftlichste Lösung, um das EWärmeG erfüllen zu können.

Praxisbeispiel: Sie tauschen Ihre alte Gasheizung gegen ein modernes Brennwertgerät und kombinieren dies mit einem iSFP (5 %) sowie einer Dachdämmung (10 %). Schon haben Sie das EWärmeG erfüllen können – und gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie gesteigert.

Ausnahmen und Befreiungen vom EWärmeG

Nicht in jedem Fall müssen Sie das EWärmeG erfüllen im vollen Umfang. Das Gesetz kennt mehrere Ausnahmen:

Denkmalschutz

Steht Ihr Gebäude unter Denkmalschutz oder befindet sich in einem denkmalgeschützten Ensemble, kann eine Befreiung beantragt werden, wenn erneuerbare Energien das Erscheinungsbild oder die historische Substanz erheblich beeinträchtigen würden. Typische Fälle sind Fachwerkhäuser, historische Altbaufassaden oder innenstädtische Ensembles.

Unzumutbare Härte

Wenn die Erfüllung der 15-Prozent-Regel mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre, kann bei der unteren Baurechtsbehörde eine Befreiung beantragt werden. Dies gilt insbesondere für:

  • Gebäude mit sehr ungünstigen baulichen Voraussetzungen
  • Eigentümer in besonderen finanziellen Notlagen
  • Technisch nicht realisierbare Lösungen

Weitere Ausnahmen

  • Gebäude, die in den nächsten Jahren abgerissen werden sollen
  • Vorübergehend genutzte Gebäude
  • Wärmenetze mit bestimmten Eigenschaften
  • Bestimmte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen

Eine Befreiung muss immer schriftlich bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragt und begründet werden. Als Energieberater unterstütze ich Sie gerne bei der Antragstellung und erstelle die erforderlichen Nachweise.

EWärmeG vs. GEG: Was gilt wann?

Viele Eigentümer verwechseln das baden-württembergische EWärmeG mit dem bundesweiten Gebäudeenergiegesetz (GEG). Beide Regelungen existieren parallel und ergänzen sich. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede:

KriteriumEWärmeG Baden-WürttembergGEG (bundesweit)
GeltungsbereichNur Baden-WürttembergGanz Deutschland
Betroffene GebäudeBestandsgebäude vor 2009Neubauten ab 2024, Bestandsgebäude
Pflichtanteil15 % erneuerbare Wärme65 % erneuerbare Energie (Neubau)
AuslöserHeizungsaustauschNeubau oder Heizungsaustausch
ErfüllungsoptionenVielfältig (auch Dämmung, iSFP)Eher technikorientiert
NachweisUntere BaurechtsbehördeBauantragsverfahren

Für Eigentümer in Baden-Württemberg bedeutet das: Beim Heizungstausch im Bestand müssen Sie in der Regel beide Regelungen im Blick behalten. Als Energieeffizienz-Experte prüfe ich für Sie, welche Anforderungen im konkreten Fall gelten und wie Sie beide Regelwerke gleichzeitig erfüllen.

Kosten und Förderung: So rechnet sich das EWärmeG erfüllen

Viele Eigentümer scheuen die Kosten, die mit dem EWärmeG erfüllen verbunden sind. Doch dank umfangreicher Förderprogramme bleibt der Eigenanteil oft überschaubar. Hier die wichtigsten Fördertöpfe:

BAFA-Förderung

Das BAFA bezuschusst viele Maßnahmen, mit denen Sie das EWärmeG erfüllen können:

  • Wärmepumpen: bis zu 70 % Förderung
  • Solarthermie: bis zu 30 % Förderung
  • Biomasseheizungen: bis zu 70 % Förderung
  • Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle: 15 % + 5 % iSFP-Bonus

KfW-Förderung

Über das KfW-Programm 458 erhalten Sie zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für Heizungssanierungen.

iSFP-Förderung

Der individuelle Sanierungsfahrplan selbst wird vom BAFA mit 50 % bezuschusst. Für Ein- und Zweifamilienhäuser bedeutet das:

  • Gesamtkosten: 1.850 €
  • BAFA-Zuschuss: 650 €
  • Ihr Eigenanteil: nur 1.200 €

Steuerliche Vorteile

Über § 35c EStG können Sie energetische Sanierungsmaßnahmen mit 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzen – maximal 40.000 Euro. Diese Option ist oft attraktiv, wenn keine direkte Förderung in Anspruch genommen wird.

Profi-Tipp: Kombinieren Sie das EWärmeG erfüllen mit einer umfassenden energetischen Sanierung und nutzen Sie unseren Sanierungsrechner, um Ihre persönliche Förderstrategie zu kalkulieren.

Den richtigen Nachweis für das EWärmeG erstellen

Nach dem Austausch der Heizung haben Sie 18 Monate Zeit, den Nachweis bei der unteren Baurechtsbehörde einzureichen. Der Nachweis umfasst:

  1. Das ausgefüllte Deckblatt des Umweltministeriums
  2. Die Bestätigung des Sachkundigen (Energieberater, Fachhandwerker, Architekt)
  3. Die technischen Unterlagen zur gewählten Erfüllungsoption

Als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte erstelle ich für Sie den kompletten EWärmeG-Nachweis – rechtssicher, schnell und zum Festpreis. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Häufige Fragen zum EWärmeG erfüllen

Gilt das EWärmeG auch bei einem Teilaustausch der Heizung? Nein, das EWärmeG erfüllen müssen Sie nur, wenn die Heizungsanlage vollständig ausgetauscht wird. Der Austausch einzelner Komponenten wie Brenner oder Umwälzpumpe löst die Pflicht nicht aus.

Kann ich eine bestehende Gasheizung weiter betreiben? Ja, bestehende Heizungen genießen Bestandsschutz. Erst beim kompletten Austausch greift die 15-Prozent-Regel. Ausnahmen gelten für bestimmte 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel, die gemäß GEG ausgetauscht werden müssen.

Muss ich das EWärmeG erfüllen, wenn ich eine Wärmepumpe einbaue? Ja, aber eine Wärmepumpe erfüllt die 15-Prozent-Vorgabe in der Regel zu 100 Prozent. Damit haben Sie das EWärmeG erfüllen automatisch erledigt – und profitieren zusätzlich von bis zu 70 % BAFA-Förderung.

Was passiert, wenn ich das EWärmeG nicht erfülle? Die Nichteinhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem kann die Baurechtsbehörde die Abnahme verweigern. In der Praxis wird meist eine Nachfrist gesetzt, innerhalb derer die Erfüllung nachgeholt werden muss.

Kann ich den iSFP als alleinige Erfüllung nutzen? Nein, der iSFP allein deckt nur 5 Prozent der Pflicht ab. Er muss mit einer weiteren Maßnahme kombiniert werden – etwa einer kleinen Dämmmaßnahme oder dem Einsatz von Biogas. Diese Kombination ist oft die wirtschaftlichste Lösung, um das EWärmeG erfüllen zu können.

Wie lange habe ich Zeit für den Nachweis? Nach dem Austausch der Heizung haben Sie 18 Monate Zeit, den Nachweis bei der unteren Baurechtsbehörde einzureichen. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten.

Fazit

Das EWärmeG erfüllen zu müssen, klingt zunächst nach einer zusätzlichen Belastung – ist bei genauer Betrachtung aber eine Chance. Die Vielzahl der Erfüllungsoptionen, von der Wärmepumpe über Dämmmaßnahmen bis hin zum iSFP, lässt für fast jedes Gebäude eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung finden. Clever kombiniert mit den umfangreichen Förderprogrammen von BAFA, KfW und der steuerlichen Absetzbarkeit rechnet sich die Investition in den allermeisten Fällen.

Entscheidend ist, frühzeitig einen qualifizierten Energieberater einzubinden. So vermeiden Sie teure Fehlplanungen, schöpfen die maximale Förderung aus und haben am Ende einen rechtssicheren Nachweis für die Baurechtsbehörde in der Hand. Als inhabergeführtes Beratungsunternehmen begleite ich Sie von der ersten Analyse bis zum fertigen EWärmeG-Nachweis – persönlich, unabhängig und mit dem Blick für das wirtschaftlich Beste.


Sie möchten wissen, wie Sie das EWärmeG erfüllen können – wirtschaftlich und rechtssicher? Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch klären, welche Erfüllungsoption für Ihr Gebäude ideal ist und wie wir die maximale Förderung für Sie sichern.

Jetzt unverbindliche Anfrage stellen


Weiterführende Themen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen