Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ihr maßgeschneidertes Konzept für eine schrittweise, geförderte Gebäudesanierung.
Vor-Ort-Beratung
Ich analysiere den aktuellen energetischen Zustand Ihres Gebäudes direkt bei Ihnen vor Ort.
Umfangreicher Plan
Sie erhalten ein herstellerunabhängiges Konzept für eine schrittweise oder vollständige Sanierung.
Maximale Förderung
Der iSFP sichert Ihnen dauerhaft 5 % zusätzlichen Bonus auf viele nachfolgende Sanierungsmaßnahmen.
Doppeltes Budget
Mit einem iSFP verdoppeln sich Ihre förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Jahr.
Handwerker-Service
Auf Wunsch unterstütze ich Sie bei der Vermittlung qualifizierter Fachbetriebe aus der Region.
Ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein präzise abgestimmtes Konzept zur energetischen Gebäudesanierung. Ich analysiere den aktuellen Zustand Ihrer Immobilie plane hocheffiziente Sanierungsmaßnahmen und berücksichtige dabei stets ökonomische sowie ökologische Aspekte.
Der iSFP ermöglicht Ihnen eine schrittweise Umsetzung, die exakt auf Ihre finanziellen Möglichkeiten und Ziele abgestimmt ist. So steigern Sie den Wohnkomfort, senken nachhaltig Ihre Energiekosten und reduzieren den CO2-Ausstoß Ihres Gebäudes.
Transparente Festpreise inklusive staatlicher Förderung
| Gebäude-Typ | Gesamtkosten | Staatliche Förderung (BAFA) | Ihr effektiver Eigenanteil* |
|---|---|---|---|
| 1–2 Wohneinheiten (EFH) | 1.850,– € | 650,– € | 1.200,– € |
| 3–5 Wohneinheiten (MFH) | 2.350,– € | 850,– € | 1.500,– € |
| 6–9 Wohneinheiten (MFH) | 2.550,– € | 850,– € | 1.700,– € |
| > 9 Wohneinheiten | Auf Anfrage | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| Gewerbe / Nichtwohngebäude | Auf Anfrage | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
Maximale Bemessungsgrundlage (BAFA / BEG EM)
Die anrechenbaren (förderfähigen) Kosten bei der BAFA sind nach der Anzahl der Wohneinheiten (WE) gestaffelt. Sie bilden die maximale Bemessungsgrundlage, von der Ihr prozentualer Fördersatz berechnet wird. Der entscheidende Vorteil: Wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) nutzen, verdoppeln sich diese förderfähigen Höchstgrenzen.
| Anzahl Wohneinheiten (WE) | Max. förderfähige Kosten (ohne iSFP) | Max. förderfähige Kosten (mit iSFP) |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | max. 30.000 € | max. 60.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | jeweils max. 15.000 € (zusätzlich) | jeweils max. 30.000 € (zusätzlich) |
| Ab der 7. Wohneinheit | jeweils max. 8.000 € (zusätzlich) | jeweils max. 16.000 € (zusätzlich) |
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Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie wir Ihr Gebäude fit für die Zukunft machen und die maximalen staatlichen Zuschüsse sichern.
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