Energieaudit für Unternehmen
Wir führen ein systematisches Energieaudit und eine Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs Ihrer Anlagen und Systeme nach DIN EN 16247 durch. Ziel ist es, den Ist-Zustand darzustellen und Potenziale für die Energieeffizienzverbesserung daraus zu identifizieren. Während Nicht-KMU gesetzlich verpflichtet sind, alle vier Jahre ein Energieaudit nach § 8 EDL-G durchzuführen, möchten wir auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ausdrücklich dazu ermutigen, diese Chance zu nutzen. Unser risikofreies Preismodell macht das Energieaudit für Sie besonders attraktiv, da Sie nur zahlen, wenn sich Ihre Investition durch nachweisliche Einsparungen auszahlt.
Ohne Risiko: Vom Erstgespräch bis zur kostenfreien Energieanalyse.
Ihr Energieaudit beginnt für Sie kostenfrei. Ein Honorar fällt erst an, wenn wir im Rahmen des Audits wirtschaftlich umsetzbare Einsparpotenziale für Ihr Unternehmen oder Gebäude identifizieren. Die Höhe des Honorars wird dabei direkt an das Volumen der aufgedeckten Einsparungen sowie an den jährlichen Energieverbrauch Ihres Unternehmens gekoppelt. Eine detaillierte Aufschlüsselung und konkrete Beispiele unserer Preise finden Sie auf unserer Preiseseite.
Ablauf und Planung
Im ersten Schritt eines Energieaudits erfolgt die strategische Vorbereitung und Planung. Gemeinsam definieren wir präzise den Umfang und die Ziele des Audits. Durch systematische Erfassung aller energierelevanten Prozesse und Anlagen wird ein detailliertes Auditprogramm entwickelt, das Zeitplan und Verantwortlichkeiten klar strukturiert und eine fundierte Analyse sicherstellt.
In der Datenerfassungsphase sammeln wir alle notwendigen Informationen über den Energieverbrauch Ihres Unternehmens. Dazu gehören unter anderem Daten zu Energieverbräuchen, Produktionsprozessen und Gebäudetechnik. Diese Daten werden systematisch erfasst und in einer energetischen Bestandsaufnahme zusammengeführt.
Anhand dieser Bestandsaufnahme führen wir eine detaillierte Analyse durch. Ziel dieser Analyse ist es, die Hauptverbraucher und ineffizienten Prozesse in Ihrem Unternehmen zu identifizieren. Dabei berücksichtigen wir sowohl technische als auch organisatorische Aspekte, um ein umfassendes Bild der energetischen Situation zu erhalten.
Nach der Analysephase folgt die Bewertung der gesammelten Daten. Wir identifizieren Einsparpotenziale und bewerten diese hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit und des zu erwartenden Energieeinsparpotenzials. Hierbei berücksichtigen wir auch mögliche Investitionen und deren Amortisationszeiten.
Diese Bewertung mündet in einem Maßnahmenkatalog, der konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz enthält. Jede Maßnahme wird detailliert beschrieben und mit den entsprechenden Einsparpotenzialen und wirtschaftlichen Vorteilen dargestellt. Dieser Katalog bildet die Grundlage für Ihre Entscheidung, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
Alle Ergebnisse des Energieaudits werden in einem umfassenden Auditbericht dokumentiert. Dieser Bericht enthält die vollständige Datenerfassung, die Analyseergebnisse sowie den Maßnahmenkatalog. Der Bericht wird so aufbereitet, dass er sowohl technische Details als auch strategische Empfehlungen für die Unternehmensleitung enthält.
Der Auditbericht ist ein wichtiges Dokument, das nicht nur als Grundlage für interne Entscheidungen dient, sondern auch den Anforderungen der DIN EN 16247 entspricht. Er kann zudem als Nachweis gegenüber Behörden oder Zertifizierungsstellen verwendet werden.
Nach Abschluss des Energieaudits präsentieren wir Ihnen die Ergebnisse und den Maßnahmenkatalog in einer ausführlichen Besprechung. Dabei erläutern wir die identifizierten Einsparpotenziale und geben Empfehlungen zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.
In dieser Phase stehen wir Ihnen als Berater zur Seite, um gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte zu planen. Wir unterstützen Sie bei der Priorisierung der Maßnahmen und der Entscheidung, welche Investitionen getätigt werden sollen, um die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu verbessern.
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 bietet Ihrem Unternehmen zahlreiche Vorteile. Es ermöglicht nicht nur eine systematische Analyse des Energieverbrauchs, sondern deckt auch Einsparpotenziale auf, die oft unentdeckt bleiben.
Kostenreduktion: Durch die Identifikation und Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen können Sie Ihre Energiekosten erheblich senken. Oftmals führen schon kleinere Optimierungen zu signifikanten Einsparungen, die Ihre Betriebskosten nachhaltig reduzieren.
Verbesserung der Energieeffizienz: Ein Energieaudit zeigt Ihnen auf, wo in Ihrem Unternehmen Ineffizienzen bestehen und welche Prozesse verbessert werden können. Durch die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen erhöhen Sie die Energieeffizienz und tragen somit zur nachhaltigen Entwicklung Ihres Unternehmens bei.
Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: Für viele Unternehmen ist die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere für größere Unternehmen, die nicht als KMU (kleine und mittlere Unternehmen) eingestuft werden. Ein Energieaudit hilft Ihnen, diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und potenziellen Strafen bei Nichteinhaltung vorzubeugen.
Nachhaltigkeitsziele erreichen: In Zeiten des steigenden Umweltbewusstseins ist es für Unternehmen immer wichtiger, nachhaltig zu wirtschaften. Ein Energieaudit unterstützt Sie dabei, Ihre CO2-Emissionen zu reduzieren und Ihre ökologischen Fußabdrücke zu verkleinern. Dies trägt nicht nur zur Erreichung Ihrer internen Nachhaltigkeitsziele bei, sondern verbessert auch Ihr Ansehen bei Kunden, Partnern und Investoren.
Wettbewerbsvorteile sichern: Unternehmen, die ihre Energieeffizienz kontinuierlich verbessern, können Wettbewerbsvorteile erlangen. Durch geringere Energiekosten und einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen positionieren Sie sich nicht nur als umweltbewusstes Unternehmen, sondern können auch preislich flexibler agieren und somit am Markt erfolgreicher sein.
Energieaudits nach DIN 16247-1
Seit Inkrafttreten der novellierten Fassung des „Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ (EDL-G) Ende 2024 sowie des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) gelten für Unternehmen in Deutschland neue Pflichten zur Durchführung von Energieaudits und zum Aufbau von Managementsystemen. Die Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 richtet sich nun vorrangig nach dem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch eines Unternehmens. Unternehmen, deren durchschnittlicher Energieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren über 2,77 GWh pro Jahr liegt, müssen ein Energieaudit durchführen oder alternativ ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (z. B. nach ISO 50001 oder EMAS) einführen und betreiben. Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr sind verpflichtet, spätestens bis zum 18. Juli 2025 ein solches Managementsystem einzurichten.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die unterhalb der Verbrauchsschwelle von 2,77 GWh liegen, sind von der Energieauditpflicht befreit. Für sie besteht keine Verpflichtung mehr zur vereinfachten Online-Meldung.
Unternehmen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € rechnen.
Durch die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV), die am 1. Oktober 2022 in Kraft trat, wurden die Anforderungen insbesondere für energieintensive Unternehmen zusätzlich verschärft.
Das Ziel dieser gesetzlichen Vorgaben ist es, die Energieeffizienz in Unternehmen zu steigern, Energiekosten zu senken und einen Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaziele zu leisten.
Nach § 8 EDL-G sind grundsätzlich alle Unternehmen verpflichtet, regelmäßig ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen, sofern sie nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition gelten. Die Auditpflicht gilt für Unternehmen, die:
mindestens 250 Mitarbeiter beschäftigen oder
einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro und gleichzeitig eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro überschreiten.
Auch Unternehmensverbünde und Beteiligungen müssen bei der Einstufung als KMU oder Nicht-KMU berücksichtigt werden, sodass auch kleinere Unternehmen durch Konzernstrukturen unter die Pflicht fallen können.
Ausnahmen von der Auditpflicht
Von der Pflicht zum Energieaudit sind Unternehmen befreit, wenn sie:
ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet haben oder sich nachweislich in der Einführung befinden.
einen jährlichen Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 kWh haben; in diesem Fall genügt eine vereinfachte Online-Erklärung.
überwiegend hoheitliche Tätigkeiten ausüben, wie es insbesondere für viele kommunale Unternehmen gilt (dies ist jedoch im Gesetzestext nicht explizit geregelt, aber in der Praxis anerkannt).
Pflichten und Fristen
Das Energieaudit muss mindestens alle vier Jahre wiederholt werden.
Nach Abschluss des Audits ist eine Online-Energieauditerklärung beim BAFA einzureichen.
Bei Verstößen gegen die Auditpflicht oder die Meldepflicht drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Geplante Änderungen
Mit der anstehenden Novellierung des EDL-G soll der Schwellenwert für die Auditpflicht künftig am jährlichen Gesamtendenergieverbrauch (2,77 GWh) ausgerichtet werden. Unternehmen, die erstmals unter die Auditpflicht fallen, müssen das erste Audit innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten der Änderung durchführen.
Mit der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV), die am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist, wurden die Anforderungen an die Energieeffizienz in Unternehmen deutlich verschärft. Die Verordnung verpflichtet bestimmte Unternehmen, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen und legt konkrete Vorgaben für die Bewertung und Umsetzung dieser Maßnahmen fest.
Wer ist von der Umsetzungspflicht betroffen?
Die Pflicht zur Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen gemäß § 4 EnSimiMaV gilt für:
Unternehmen, die nach § 8 EDL-G zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind,
Unternehmen, die ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben,
Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden (GWh) in den letzten drei Jahren.
Was sind die Rahmenbedingungen?
Für die Umsetzungspflicht gelten folgende Vorgaben:
Wirtschaftlichkeitsbewertung:
Es muss eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen erfolgen. Grundlage hierfür ist die DIN EN 17463:2021-12 (VALERI).Bewertungszeitraum:
Die Wirtschaftlichkeit wird über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren bewertet.Kriterium für Wirtschaftlichkeit:
Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn sich spätestens nach 20 % der vorgesehenen Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt.Umsetzungsfrist:
Alle als wirtschaftlich bewerteten Maßnahmen müssen innerhalb von 18 Monaten nach der Bewertung umgesetzt werden.
Das Energieaudit nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) muss von einer qualifizierten und unabhängigen Fachperson durchgeführt werden. Diese Person wird als Energieauditor bezeichnet und muss folgende Anforderungen erfüllen:
Qualifikation des Energieauditors
Der Auditor muss über eine nachweisbare Fachkunde verfügen, wie sie in der DIN EN 16247-5 definiert ist (alternativ: Qualifikation für ISO 50001 oder EMAS).
Die Qualifikation und Erfahrung des Auditors werden regelmäßig vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft.
Unabhängigkeit und Neutralität
Der Energieauditor muss unabhängig, hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral beraten.
Es darf keine wirtschaftliche Verflechtung mit dem zu auditierenden Unternehmen bestehen.
Der Auditor darf nicht in die zu prüfenden Tätigkeiten oder Prozesse des Unternehmens involviert sein. Ein internes Audit durch eigene Mitarbeiter ist daher in der Regel nicht zulässig.
Nachweis gegenüber dem BAFA
Im Rahmen der Auditierung muss nachgewiesen werden, dass die genannten Anforderungen erfüllt sind.
Das BAFA prüft stichprobenartig die Einhaltung der Vorgaben und kann entsprechende Nachweise verlangen.
Empfehlung: Beauftragung eines externen Energieauditors
Um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, empfiehlt es sich, einen unabhängigen, beim BAFA gelisteten Energieauditor zu beauftragen. Wir erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben und begleiten Sie von der Erstberatung bis zum fertigen Auditbericht zur Vorlage beim BAFA.
Vorteile für Sie:
Rechtssicherheit durch geprüfte Fachkunde und Unabhängigkeit
Effiziente und strukturierte Durchführung des gesamten Auditprozesses
Unterstützung bei der Kommunikation mit dem BAFA
Setzen Sie auf geprüfte Expertise und sichern Sie sich eine professionelle und gesetzeskonforme Durchführung Ihres Energieaudits!
Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch unterhalb der gesetzlichen Bagatellschwelle profitieren von einem freiwilligen Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Zwar besteht für diese Betriebe in der Regel keine gesetzliche Pflicht zur Durchführung eines Audits, dennoch bieten sich zahlreiche Vorteile:
Identifikation von Einsparpotenzialen: Ein Energieaudit analysiert systematisch den Energieverbrauch und deckt ineffiziente Prozesse auf. So können gezielte Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten und zur Steigerung der Energieeffizienz entwickelt werden.
Wettbewerbsvorteil und Nachhaltigkeit: Durch die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen verbessern Unternehmen nicht nur ihre Umweltbilanz, sondern stärken auch ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Förderprogrmme: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt freiwillige Energieaudits für KMU mit attraktiven Zuschüssen. Die Förderung kann bis zu 50 % der Auditkosten betragen, abhängig von den Energiekosten des Unternehmens.
Umsetzungsunterstützung: Nach dem Audit können Unternehmen zusätzliche Fördermittel für die Investition in empfohlene Effizienzmaßnahmen beantragen.
Ablauf eines freiwilligen Energieaudits
Ein qualifizierter, unabhängiger Auditor führt das Audit durch. Der Prozess umfasst:
Datenerhebung und Analyse des Energieverbrauchs
Vor-Ort-Begehung und Identifikation von Einsparpotenzialen
Erstellung eines Maßnahmenkatalogs und Abschlussbericht
Fazit
Für KMU ist ein freiwilliges Energieaudit eine sinnvolle Investition, um Energiekosten zu senken, Nachhaltigkeit zu fördern und von staatlicher Förderung zu profitieren. Unternehmen können sich beim BAFA oder bei spezialisierten Energieberatern über die Fördermöglichkeiten und den Ablauf informieren.